Kostenübernahme

Beihilfe

Psychotherapie wird in der Regel von der Beihilfe übernommen. Standardmäßig wird nach den probatorischen Sitzungen ein Gutachterverfahren eingeleitet, bei dem ich Ihnen behilflich bin. Die notwendigen Unterlagen hierfür können Sie bereits vor Beginn der Therapie bei Ihrer Beihilfestelle anfragen.


Privatversicherung

Ob Ihre private Krankenversicherung die psychotherapeutische Behandlung übernimmt, ist in Ihrem Vertrag geregelt. Bitte prüfen Sie diesen oder erfragen bei Ihrer Versicherung, wie und in welchem Umfang die Versicherung für die Psychotherapie aufkommt und welche Unterlagen Sie benötigen, um die Psychotherapie zu beantragen.


Selbstzahler

Selbstverständlich ist es immer möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe wie zum Beispiel eine angestrebte Verbeamtung oder die Aufnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beläuft sich auf 131,10 Euro pro Sitzung.


Coaching

Coachings und Beratung stellen keine Heilbehandlung dar und werden deshalb nicht von den Krankenkassen übernommen. Mein Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 131,10 Euro.


Paartherapie

Leider ist auch die Paartherapie keine Kassenleistung und muss daher privat gezahlt werden. Eine Sitzung à 50 Minuten stelle ich mit 131,10 Euro in Rechnung.


Gesetzlich Versicherte

Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich die Suche nach einem niedergelassenen Kollegen aufgrund langer Wartezeit schwierig gestaltet, kontaktieren Sie am besten die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, welche Ihnen bei der Vermittlung eines Psychotherapeuten ohne lange Wartezeit behilflich sein soll.

Wenn Sie auch damit keinen Erfolg haben, kann evtl. das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommen, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Psychotherapie bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten übernimmt. Da die Hürden für dieses Vorgehen allerdings sehr hoch geworden sind und die Ablehnungsrate zugenommen hat, ist es sinnvoll, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wenn Sie den Weg der Beantragung der Kostenerstattung trotzdem gehen möchten, kontaktieren Sie mich und ich werde Sie so gut wie möglich dabei unterstützen.